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Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse

- BITTE UNBEDINGT LESEN!! -

Gnerell zur vorgeschriebenen Rechnungsstellung:

Alle ausgestellten Rechnungen des Operateurs / der Operateure, der Anaesthesie, der Klinik (bei stationärem Aufenthalt), etc. sind privatärztliche/private Rechnungen. Wir folgen damit den gesetzlichen Vorschriften und können uns nicht frei entscheiden.

Zunächst die gute Nachricht:

Die Kosten der Operation und Behandlung werden zu 100% (stationär) bzw. ca. 80% (ambulant) erstattet, wenn Sie über eine echte Vollversicherung verfügen; gleiches gilt für Beihilfestellen der Länder und des Bundes.

Dies ist nicht Theorie, sondern hat schon stattgefunden. Die Formalien und die gestellten Rechnungen sind korrekt und erfüllen die rechtlichen Anforderungen. Selbst einige gesetzliche Krankenkassen haben die Kosten voll erstattet, da sie um die Vorteile der Behandlung durch die UGRS Ärzte wußten und Interesse daran hatten, ihren Versicherten zu helfen.

Die schlechte Nachricht:

Meist im normalen „Arztalltag“ unbemerkt, sind die meisten Patienten aber nicht vollversichert. Laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden wurden im Jahr 2008 in ganz Deutschland nur rund 50.000 echte Vollversicherungen abgeschlossen, d.h. nur von 1 aus 2.000 Bundesbürgern (50.000 aus 96 Millionen). Allen anderen wurde von ihrem Versicherungsvertreter oder Sachbearbeiter minderwertige Verträge verkauft. Ärgerlicher Weise ist es die Regel, dass der Patient davon keine Kenntnis besitzt, sondern klar und deutlich formuliert über den Tisch gezogen wird. Gerade vielen Privatversicherten ergeht es so. Mittlerweile drehen die Versicherungen den Kunden Privatverträge an, die weit schlechter sind als die gesetzliche Versicherung – das ist leider sogar fast die Regel, weswegen auch das Magazin „STERN“ erst kürzlich als Leitartikel formulierte „Lieber Kasse als Privat“.

Die Wahrheit ist aber auch: Auch wenn es sehr ärgerlich ist, dass die Versicherungen den Patienten nicht reinen Wein einschenken und durch unehrliche Formulierungen verschleiern, dass die Verträge eingeschränkt sind, so spart der betroffene Patient doch erhebliche Beiträge gegenüber einem Vollvertrag. Zum Beispiel spart der Versicherte bei einem auf Faktor 3,5 begrenzten Vertrag gegenüber einem Vollvertrag rund EUR 5.000,- pro Jahr, also ganze EUR 50.000,- in 10 Jahren. Da ist es logisch, dass dann eben nicht alles bezahlt wird und teils massive Zuzahlungen (bis 100 %, also Alles) geleistet werden müssen.

Sollten Sie eine Operationsfinanzierung benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat unter Tel.: 06151 / 13 66 837. Bitte haben Sie keine Scheu. Operationsfinanzierungen werden von vielen Patienten wahrgenommen, sind also üblich.

Schlußfolgerung und Handlungsempfehlung:

Ihre Krankenversicherung, ob privat oder gesetzlich, ist Ihr Kostenträger, nicht unserer. Ob und wieso und warum Sie sich für ihn entschieden haben und ob Sie dabei die Unwahrheit gesagt bekamen, all das ist, Verzeihung, Ihr Problem und nicht das unsere. Die UGRS Ärzte leisten Spitzenmedizin und das im internationalen Vergleich zu einem geringen Preis. Sie haben alles dafür getan um die Formalien und Rechnungsstellungen so korrekt wie möglich zu gestalten, damit Sie bei der Erstattung der Kosten keine Probleme haben. Wie gesagt 100% bzw. 80% sind bei entsprechend hochwertiger Versicherung möglich und bereits erfolgt. Zu Ihrer und unserer Arbeitserleichterung sollten Sie sich genauer mit Ihrem Versicherungsvertrag auseinandersetzen. Wenn Sie nicht alles wie beschrieben erstattet bekommen, ist das nicht unsere Schuld, sondern liegt in Ihrem Versicherungsvertrag begründet – oder dem Unwillen Ihrer Versicherung.

Wir ärgern uns wie viele andere Ärzte massiv darüber – und das ist der Grund für diese Zeilen -, dass die Versicherungen nicht den Mut haben, ihren Versicherten klar mitzuteilen, dass sie ihnen minderwertige Verträge verkauft haben. Angeblich würden die Ärzte zu hoch abrechnen, falsche Ziffern abrechnen oder nicht zugelassen sein, was alles Unsinn ist. Da werden von den „Sachbearbeitern“ zum Beispiel angebliche Höchstsätze der Gebührenordnung frei erfunden, „Medizinische Dienste“ vorgeschoben die keinerlei Ahnung vom Fach Urologie haben oder in Wirklichkeit nie befragt wurden (siehe Artikel im Magazin SPIEGEL) und ähnliche Unglaublichkeiten.
Am dreistesten sind in letzter Zeit Kostenzusagen mit der Aussage es würden 100% der „erstattungsfähigen“ Kosten übernommen. Der Patient freut sich, denn er glaubt ja eine Kostenzusage erhalten zu haben. Weit gefehlt ! Die Versicherung teilt durch die Blume nicht etwa mit, dass sie 100% der korrekten Arztrechnung bezahlt, sondern nur 100% von dem was im Versicherungsvertrag steht und das ist nicht gleichbedeutend mit der Arztrechnung. Es kann also sein, dass sie in Wahrheit nur 10% der Kosten übernimmt. Jeder normale Mensch würde das Betrug nennen, rein rechtlich ist es aber leider erlaubt.
Dieses Verhalten ist den Patienten und uns gegenüber unverschämt und unseriös.

Die selben Versicherungen erstatten dann aber wirklich vollversicherten Patient innerhalb 14 Tagen ohne jegliche Nachfrage alle Kosten!

Wenn Sie also derartigen Ablehnungs-Unsinn von Ihrer Versicherung geschrieben bekommen, rufen Sie uns bitte nicht an. Verstehen Sie uns bitte nicht falsch, aber was sollten wir tun, wir können nicht mehr als korrekt arbeiten und wir können Ihre Versicherung nicht ändern. Was Sie in einem solchen Fall brauchen, ist die Hilfe und den Rat eines auf Verwaltungs-, Versicherungs- und Medizinrecht spezialisierten Anwalts. Guten Gewissens können wir Ihnen z.B. empfehlen: Herrn Rechtsanwalt Gerhard Fiedler, Westendstr. 23, 63179 Obertshausen, Tel.: 06104 / 9473790

Wir empfehlen aus der Erfahrung dringend, Herrn Rechtsanwalt Fiedler (oder einen anderen geeigneten (!) Rechtsanwalt) bereits den ersten Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung stellen zu lassen und es nicht selbst zu versuchen. Sie verbauen sich sonst eventuell ihre späteren Möglichkeiten durch Unkenntnis der strengen Formalien.

Gestatten Sie uns abschließend bitte noch ein persönliches Wort zu ärztlichen Abrechnungen in Deutschland generell: Kein Politiker egal welcher Partei hat in den letzten 20 Jahren jemals ehrlich öffentlich zugegeben, wie schlecht es um das deutsche Gesundheitssystem steht. Eine große Reform bleibt aus, da das System sonst sofort zusammenfallen würde. Es fehlt das Geld an allen Enden. Aber anstatt reinen Wein einzuschenken, wird auf die Ärzte und die Krankenhäuser geschimpft. Natürlich gibt es immer auch schwarze Schafe, aber das ist nicht die Regel. Derzeit wird gerne besonders auf die Ärzte geschimpft: sie hätten doch gerade Steigerungen von 15% bekommen, das sei doch gigantisch und sie sollten doch zufrieden sein. Dass die Politik um das System erhalten zu können, den Ärzten seit 1983 die Gehälter (GOÄ) um 47% (!!) durch Nichtangleichung gekürzt hat und die Ärzte nun durch die 15% nicht etwa im Plus sind, sondern quasi „nur“ noch bei minus 32%, das traut sich aber dann kein Politiker zu sagen. 32% Minus ! Die Politik kann froh sein, dass wir Ärzte unsere Arbeit als Dienst am Menschen verstehen und nicht so starke Gewerkschaften haben wie z.B. die IG Metall. Denn sonst liefe in Deutschland in der Medizin Nichts mehr.

 

Leitender Arzt:

Portrait Dr. Kostas Konstantinides

Dr. Kostas Konstantinides
Facharzt für Chirugische Urologie (Gr)
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